Service und Downloads
Alle wichtigen Alltagsinformationen auf einen Blick
Wir möchten es einfach machen an schulische Unterlagen zu gelangen. So wird nichts Wichtiges mehr vergessen und Sie erreichen schnell alle essentiellen Informationen. Aus diesem Grund stellen wir wichtige Datein zur Verfügung. All diese Möglichkeiten finden Sie hier in unserer Rubrik "Service und Downloads".
Informationen für Grundschuleltern
Liebe Viertklässler, liebe Eltern,
hier können Sie sich ein umfassendes Bild unserer Schule machen, um dann zu entscheiden, ob Ihr Kind vielleicht auch bald Teil der RNR Schulgemeinschaft wird.
- PRÄSENTATION:Informationen für Grundschuleltern
- FLYER: Die RNR
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule für das nächste Schuljahr anmelden möchten.
Hier gelangen Sie zur Informationsseite und zum Anmeldeformular:
Informationen für Abschlussjahrgänge
Mensa
In der Mensa können alle Schüler des Bildungszentrums an Schultagen zu Mittag essen.
Montag-Freitag zwischen 12 und 14 Uhr
Voraussetzung für die Nutzung ist die rechtzeitige Registrierung beim Betreiber der Mensa.
Ferienkalender - A & B Wochen Übersicht
Hier sind alle Informationen über Schulferien und unterrichtsfreie Tage für das aktuelle Schuljahr abrufbar.
Sicherer Schulweg
Sperrstrecke: Weinstadt-Endersbach, Beutelsbacher Straße/Justinus-Kerner- Straße/Pestalozzistraße
Zweck: Verlegung von Stromkabel+Glasfaser
Zeitraum: 23.01.2023 - 28.04.2023
Sperrstrecke: Weinstadt-Großheppach, Körbergäßle gemäß dem beiliegenden
Verkehrszeichenplan
Zweck: Netze BW-Stromstörung
Zeitraum: 27.02.2023 - 24.03.2023
Auftraggeber: Netze BW
Hier findest du Hilfe - das JuFon
Fragen, Probleme, Sorgen - Not? Egal was, ruf einfach an!
Bereits seit Dezember 2020 gibt es das „JuFon“ - ein Jugendtelefon des Kreisjugendamts. Damit möchte das Kreisjugendamt gerade in der Pandemie für euch Kinder und Jugendliche ein Angebot machen, damit euch bei Bedarf rasch ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
IT Probleme & Hilfestellungen
Unser RNR-Moodle-Netz findet man am einfachsten über den Klick auf die blaue Sprechblase auf der Startseite unserer Homepage www.rnr-weinstadt.de.
Wer Probleme mit Moodle hat, wendet sich an Herr Macherian:
macherian@rnr-wn.de.
In WebUntis ist der Vertretungsplan für jeden Schüler einsehbar, zusätzlich bietet es einen datenschutzkonformen Messenger-Dienst mit Fächer-Chatgruppen, wie zum Beispiel Mathe-6a, ... .
Über diese Gruppen und über persönliche Nachrichten an eine Lehrkraft können Schüler mit Lehrkräften und diese mit den Schülern kommunizieren. In jeder Messenger-Gruppe ist automatisch die Fachlehrkraft dabei, was eine gute Kontrolle der Inhalte sichert. Es gilt die Regel: Der Messenger darf nur für schulisch wichtige Themen genutzt werden und hat Ruhezeiten: Nach 16 Uhr und an Wochenenden darf er nur im Notfall genutzt werden!
Webuntis kann über den Browser geöffnet werden oder mit APPs. Zur Nutzung des Messengers muss zusätzlich zur Untis-Mobile App (Vertretungsplan) noch
die Untis Messenger App installiert werden. Passwörter bleiben unverändert! Fragen zu Webuntis und zum Schulnetz beantwortet Herr Wachsmann, unser neuer Netzwerkbeauftragter, wa@rnr-wn.de
Hier finden Sie das Dokument Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, das bis zum 12.02.2021 unterschrieben abgegeben sein muss, um den kostenlosen Zugang zum gesamten Office-365-Paket von Microsoft zu erhalten.
Entschuldigungspraxis
Entsprechend dem Schulgesetz gilt folgende Regelung:
Ein Schulversäumnis durch Krankheit sollte nach Möglichkeit noch am selben Tag, muss aber spätestens am Folgetag schriftlich, elektronisch oder mündlich entschuldigt werden.
Sollte das Schulversäumnis lediglich mündlich und/oder elektronisch entschuldigt worden sein, dann muss innerhalb einer Frist von drei weiteren Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
Eine schriftliche Entschuldigung muss durch eine erziehungsberechtigte Person verfasst und unterschrieben werden.
Eltern können handschriftliche Entschuldigungen einscannen oder fotografieren und als E-Mail an poststelle@rnr-weinstadt.schule.bwl.de senden. In diesem Fall muss das Kind dann aber, wenn es die Schule wieder besucht, die Originalentschuldigung in der Schule abgeben.
Wenn diese Fristen, bzw. Vorgaben nicht eingehalten werden, dann liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor.
Hier erhalten Sie ein passendes Formular für Ihre Entschuldigung:
Für Klassenarbeiten, GFS, Projektprüfung, Projektarbeit, Kommunikationsprüfungen, und andere Leistungsmessungen gilt:
Liegt hier ein Fehlen vor, das nicht fristgerecht entschuldigt wird, dann wird laut Notenbildungsverordnung die Note ungenügend (6,0) erteilt.
Für den Sportunterricht gilt:
Wenn Ihr Kind regulär den Schulunterricht besucht, aber aufgrund einer Verletzung o.ä. nur am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, dann richten Sie Ihre Entschuldigung bitte direkt an den/die Sportlehrer*in.
Für wiederholtes Fehlen im Unterricht gilt:
Sollten sich Entschuldigungen unvertretbar häufen, so unterliegt es der Fürsorgepflicht der Schule ein ärztliches Attest zu verlangen; im Verweigerungsfall oder bei trotzdem unvertretbarer Häufung erfolgt eine Begutachtung durch den Amtsarzt.
Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen, das auch durch pädagogische Maßnahmen nicht behoben werden kann, kann die Schule diese Fehlzeiten beim Ordnungsamt anzeigen.
Für eine Befreiung vom Unterricht gilt:
Alle Beurlaubungen müssen rechtzeitig und bereits im Vorfeld schriftlich durch eine erziehungsberechtigte Person beantragt werden. Wird dies versäumt, liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor. Eine Befreiung vom Unterricht bei triftigen Gründen (z.B. zeitlich nicht variabler Arztbesuch, Beerdigung ...) kann für einen Tag vom Klassenlehrer, für mehrere Tage vom Rektorat genehmigt werden, ist aber in jedem Fall vor dem Fehlen als Beurlaubung schriftlich zu beantragen und nicht im Nachhinein zu entschuldigen.
Beurlaubungsgründe:
a) Veranstaltungen von Religions- u. Weltanschauungsgemeinschaften
Konfirmation – am Montag nach der Konfirmation.
Firmung – am Tag selbst oder am unmittelbar darauffolgenden Schultag.
Mitglieder der islamischen Religion – am ersten Tag des Fastenbrechens, sowie am Opferfest jeweils einen Tag
Etc.
b) Wichtige persönliche Gründe
Eheschließung naher Verwandter
Todesfälle naher Verwandter
Wohnungswechsel
Eine Verlängerung der Ferien aufgrund von Reisebedingungen ist nicht genehmigungsfähig. Dies fällt nicht unter „wichtige persönliche Gründe“ und wird bei Zuwiderhandlung mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens beim Ordnungsamt geahndet.
Für Entlassungen aus dem Unterricht gilt:
Wenn ein Schüler während der Unterrichtszeit aus Krankheitsgründen nach Hause gehen möchte, benötigt dieser einen Laufzettel. Diese befinden sich im Schultimer der Schüler/innen und liegen im Sekretariat aus. Auf dem Laufzettel trägt der Schüler Grund, Datum und Uhrzeit ein und lässt diesen vom unterrichtenden Lehrer unterschreiben. Zu Hause wird der Laufzettel von einem Erziehungsberechtigten gegengezeichnet. Innerhalb von 2 Schultagen muss der unterschriebene Laufzettel dem Klassenlehrer zurückgegeben werden.
Schließfächer für unsere Schülerinnen und Schüler
Bei der Firma AstraDirekt können Schülerinnen und Schüler Schließfächer mieten.
Kontaktinformationen
AstraDirekt
Leasing & Service GmbH
Dudenstr. 46
68167 Mannheim
Telefon: 0621-12 47 68 0
Fax: 0621-12 47 68 29
Internet: www.astradirekt.de
Unsere Hausordnung
An der RNR begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters, mit verschiedenen Nationalitäten und Religionen und individuellen Bedürfnissen. Unsere Hausordnung soll unserem Schulleben einen klaren Rahmen geben, Freiräume gewähren und jeden Einzelnen sowie die Gemeinschaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen. Gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Verantwortung für uns und unsere Umwelt sollen das Zusammenleben in unserer Schule bestimmen und ihr Bild auch nach außen prägen.